Mietrecht

Anwalt Mietrecht und WEG-Recht in Brühl

Bearbeitet von Rechtsanwalt Pennings in Brühl 

Das Mietrecht und das WEG-Recht sind eng miteinander verbunden. Die einschlägigen Vorschriften, die die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern regeln, finden sich in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in dem Wohneigentümer Gesetz. Das Mietrecht regelt z. B., ob Haustiere in einer Wohnung zugelassen sind oder ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, wenn sich in dem Mietvertrag keine entsprechenden Regelungen finden.

Im WEG-Recht hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine Teilungserklärung und die Kostenaufteilung innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft definiert. Überdies regelt das WEG-Recht, in welchen Abständen eine Eigentümerversammlung einberufen werden, muss und welche Entscheidungen diese hinsichtlich der Bildung von Instandhaltungsrücklagen oder Sonderumlagen treffen kann.

Benötigen Sie bei den Fragestellungen im Mietrecht oder im WEG-Recht anwaltlichen Rat, steht Ihnen ein Anwalt im Mietrecht für Brühl mit seiner fachlichen Expertise gerne zur Seite.

Die Aufgabengebiete eines Anwalts im Mietrecht

Die Hauptaufgabe eines Anwalts im Mietrecht besteht darin, Mietern und Vermietern bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Dafür steht Ihnen der Anwalt mit einer außergerichtlichen Beratung und einer gerichtlichen Vertretung zur Verfügung. Weiter wird der Anwalt für seine Mandanten tätig, in dem er die komplette Korrespondenz übernimmt, Mietverträge aufsetzt und deren Ordnungsmäßigkeit prüft oder das Gutachten in einer Mietsache verfasst.

Ihre Brühler Anwaltskanzlei wird für Sie auf allen Aufgabengebieten des Mietrechts und des WEG-Rechts tätig. Mit Engagement, Kompetenz und Erfahrung setzen wir uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und Sie Ihre Ansprüche gegen die andere Vertragspartei geltend machen können.

MÖGLICHE STREITFÄLLE

Streitfälle entstehen darüber hinaus insbesondere bezüglich Nebenkostenabrechnungen bzw. Renovierungsverpflichtungen. Gerade in dem Bereich Schönheitsreparaturen und Nebenkostenabrechnungen gibt es in den letzten Jahre umfangreiche rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbunden eine sehr komplizierte Rechtsprechung. Die Durchführung von Schönheitsreparaturen und die Renovierungsverpflichtungen haben oft eine erhebliche finanzielle Auswirkung.

Hierzu muss man wissen, dass die Renovierungsverpflichtung für eine Wohnung zunächst einmal den Vermieter trifft. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, die Renovierungsverpflichtung - wie auch zahlreiche andere Verpflichtungen - im Mietvertrag wirksam auf den Mieter abzuwälzen. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Formulierung im Mietvertrag den Vorgaben der Rechtsprechung entspricht. In älteren Verträgen ist oftmals ein sog. starrer Fristenplan enthalten, der von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurde. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflichten von Mieter und Vermieter.

Fehler im Mietvertrag

Fehler befinden sich in vielen Mietverträgen. Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit einzelner Regelungen im Mietvertrag! Dann stellen Sie den Mietvertrag auf den rechtlichen Prüfstand. Dies gilt auch und insbesonders für die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen. Sie stellen heutzutage quasi eine zweite Miete dar und belasten den Mieter erheblich. Erfahrungsgemäß sind mehr als die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen falsch und belasten den Mieter unangemessen. Auch werden Nebenkostenabrechnungen oft so spät übersandt, dass Nachforderungen nicht mehr möglich sind. Auch hier bietet sich bei Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung die Konsultierung eines Rechtsanwalts an. Unsere Anwaltskanzlei in Brühl kann auch hier wertvolle Hilfe leisten.

Mängel an der Mietsache

Ärgerlich sind auch Vermieter, die bei Mängeln an der Mietsache nicht oder erst sehr spät reagieren. Die Lebensqualität leidet erheblich, wenn sich z.B. Schimmel in der Wohnung befindet - unabhängig von der gesundheitlichen Gefährdung. Was ann der Mieter dagegen tun? Wie kann der Vermieter wirksam zur Beseitigung der Mängel gebracht werden? Kann ich die Miete mindern, ohne eine Kündigung zu riskieren? Wie hoch kann ich die Miete mindern? All dies sind Fragen, die vom Fachmann beantwortet werden sollten und für die wir als Brühler Anwaltskanzlei unsere Hilfe anbieten.

Wohnungseigentümer

Sind Sie vielleicht Wohnungseigentümer und nicht Mieter. Dann haben Sie die Probleme eines Mieters nicht - an Ihre Stelle treten jedoch andere Schwierigkeiten. Diese treten häufig im Verhältnis Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaft auf. Wie kann ich mich wehren, wenn die Eigentümergemeinschgaft gegen meinen Willen teure Renovierungsmaßnahmen beschließt, die ich anteilig mittragen muss? Was ist, wenn ich diesen finanziellen Belastungen nicht gewachsen bin?

Mietrecht: Wann ist ein Anwalt gefragt?

Ein fachlich versierter Anwalt im Mietrecht ist immer gefragt, wenn sich Streitfälle ergeben. So führen die Fehler in einem Mietvertrag z. B. dazu, dass kein ordnungsgemäßes Mietverhältnis zustande kommt oder als Sie Vermieter keinen Schadensersatz für Mängel an der Mietsache geltend machen können.
Für alle rechtlichen Auseinandersetzungen im Mietrecht und im WEG-Recht steht Ihnen ein Anwalt im Mietrecht für Brühl mit seiner fachlichen Expertise gerne beratend zur Seite. Die Differenzen zwischen Mieter und Vermieter treten z. B. auf, wenn sich Fehler in eine Nebenkostenabrechnung einschleichen oder wenn in einem Mietvertrag nicht eindeutig geregelt ist, welche Renovierungsverpflichtungen der Vermieter dem Mieter auferlegen kann.

Ein professioneller Anwalt für das Mietrecht unterstützt Sie bei der Anfertigung eines Mietvertrages, der aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Möchten Sie als Mieter eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter prüfen lassen, können Sie sich ebenfalls an Ihre Brühler Anwaltskanzlei wenden.

Individuelle Betreuung von Mietern und Vermietern durch einen Fachanwalt in Brühl

Als Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht bieten wir Ihnen für jeden Streitfall im Mietrecht und im WEG-Recht eine individuelle Beratung an. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie an der Rechtmäßigkeit einer mietvertraglichen Regelung zweifeln oder Sie einen Mietvertrag im Ganzen auf den Prüfstand stellen möchten. Kontaktieren Sie uns als Vermieter rechtzeitig, wenn Ihr Mieter die Mietwohnung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben hat und Sie Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend machen möchten. Dies ist z. B. bei einem Schimmelbefall oder bei einer Beschädigung der Mietsache der Fall, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.

Eine individuelle Betreuung erhalten Sie bei Ihrer Brühler Anwaltskanzlei auch, wenn Sie einen Mieter außerordentlich kündigen möchten oder Sie als Mieter davon überzeugt sind, dass eine ausgesprochene Kündigung aufgrund eines formalen Fehlers unwirksam ist. Ergeben sich im Mietrecht und im WEG-Recht Streitfälle, können Sie sich als Wohnungseigentümer, Vermieter oder Mieter von einem Anwalt im Mietrecht für Brühl unterstützen lassen. Seine Tätigkeit umfasst u. a. das Aufsetzen und Prüfen von Mietverträgen, eine umfassende außergerichtliche Beratung oder die Vertretung bei einem gerichtlichen Prozess im Mietrecht.

Möchten Sie als Eigentümer, Vermieter oder Mieter in Brühl, Wesseling oder der Umgebung Ihre Rechte wahren, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Brühler Anwaltskanzlei auf. Wir setzen uns mit Engagement und Kompetenz für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

Lassen Sie sich in Ihrem eigenen finanziellen Interesse hierzu frühzeitig von Ihrer Brühler Anwaltskanzlei beraten. Sie können eventuell viel Geld und Mühe sparen. Unsere Hilfe können Sie dabei auch kostengünstig im Rahmen einer Kurzberatung in Anspruch nehmen.