Gebühren/Kosten

Aus der Sicht des juristischen Laien ist die Frage der Anwaltskosten kaum einschätzbar. Daher wird meist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe aus Unbehagen über die vermeintlich hohen Kosten so lange wie möglich herausgezögert - oft zu lange.

Kurzberatung und Kostenrisiko

Dabei hilft vielfach bereits eine kurze Erstberatung durch einen Rechtsanwalt, um die Rechtssicherheit deutlich zu verbessern. Die erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten wird Ihre Entscheidung über die richtige Vorgehensweise erleichtern und gibt Sicherheit.

Wir bieten Ihnen daher zu Ihren Fragen eine Kurzberatung bis zu 30 Minuten zu einer Pauschale von 50,00 € inkl. MWSt.

Bei dieser Kurzberatung erhalten Sie auch eine Berechnung Ihres Kostenrisikos bezüglich anfallender Anwaltsgebühren und Gerichtkosten für den Fall, dass Sie die Angelegenheit weiterführen wollen.  Ihre Entscheidung über die Weiterverfolgung bzw. die Geltendmachung des Anspruchs können Sie dann auf Basis dieser Informationen treffen.

Pauschalvereinbarungen und Stundenhonorar-Basis

Neben der Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) besteht auch die Möglichkeit, Pauschalvereinbarungen zu treffen oder eine Abrechnung auf Stundenhonorar-Basis zu vereinbaren. Eine entsprechende Vereinbarung kann mit den Rechtsanwälten der Brühler Anwaltskanzlei in einem ersten Gespräch erörtert und - wenn gewünscht- geschlossen werden. In jedem Fall erhalten Sie einen Anhaltspunkt dafür, welche Kosten und Risiken Ihnen bei der Inanspuchnahme der Brühler Anwaltskanzlei entstehen.

Vereinbaren Sie direkt einen Termin für Ihre persönliche Kurzberatung. Wir freuen uns Ihre Kontaktaufnahme!